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Anderes · Öffentlichkeit bei anwaltlichen Verfehlungen

Zählt eine Verfehlung meines Anwalts nur, wenn andere davon erfahren?

günstig für Mandant betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Anzeiger
Nein. Ein Disziplinarvergehen setzt nicht voraus, dass das Verhalten öffentlich geworden ist. Für die Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes genügt es allerdings schon, wenn ein kleinerer Kreis oder berufsfremde Personen davon Kenntnis erlangt haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1929, zuletzt bestätigt am 29.11.2022 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1929)

Öffentlichkeit des standeswidrigen Verhaltens ist nicht Tatbestandserfordernis bei einem Disziplinarvergehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055093 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Genannte Normen

DSt 1872 §2 A

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