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Anderes · Meinungsfreiheit des Rechtsanwalts

Darf ich als Anwalt scharf formulieren, ohne bestraft zu werden?

günstig für Rechtsanwalt betrifft Rechtsanwälte, Mandanten, Gerichte
Weitgehend ja. Die Meinungsfreiheit verlangt Zurückhaltung, bevor eine Äußerung als Standesvergehen geahndet wird, auch dann, wenn sie verletzen, schockieren oder beunruhigen kann. Die Grenze ist überschritten, wenn die Äußerung unsachlich oder erkennbar beleidigend ist oder dem Ansehen der Rechtsprechung schadet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (44 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1994)

Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung fordert besondere Zurückhaltung bei der Beurteilung einer Äußerung als strafbares Disziplinarvergehen (Erkenntnis des VfGH vom 30.11.1993, B 1355/93).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056168 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 44.

Genannte Normen

DSt 1990 §1 Abs1 H; MRK Art10 Abs2 IV4j; RAO §9 Abs1; StGG Art13

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