Muss mein Anwalt jeden Auftrag von mir befolgen?
günstig für Gegner betrifft Mandant, Rechtsanwalt, Gegner
Nein. Ihr Rechtsanwalt darf Ihre Aufträge nur so weit befolgen, als sie dem Gesetz nicht widersprechen. Den Anwalt der Gegenseite unnötig in den Streit zu ziehen oder ihm leichtfertig und ohne ausreichenden Grund strafbares Verhalten vorzuwerfen, ist unzulässig. Auch Ihr Auftrag entschuldigt das nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Der Rechtsanwalt hat die Vertretung nach § 9 RAO dem Gesetz gemäß zu führen und daher Klientenaufträge nur insoweit zu befolgen, als sie dem Gesetz nicht widerstreiten. Einen Rechtsanwalt unnötig in den Streit zu ziehen und leichtfertig und ohne hinreichenden Grund gegen einen Rechtsanwalt den Vorwurf strafbaren Verhaltens zu erheben, widerstreitet dem Gesetz.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 18 RL-BA konkretisiert einen Aspekt des anwaltlichen Verhaltens, nämlich gegenüber dem Rechtsanwalt einer anderen Partei. Wie diese Bestimmung zeigt, ist es nicht ausgeschlossen, den Gegenanwalt in den Streit zu ziehen oder persönlich anzugreifen, es darf aber nicht unnötig geschehen.OGH 5 Bkd 1/07, 27.08.2007
- Der Rechtsanwalt ist berechtigt und damit auch verpflichtet, Arglist des Gegners geltend zu machen, soferne dies sachlich gerechtfertigt ist. Dies hebt die Grenzen des § 9 Abs 1 RAO nicht auf; der Rechtsanwalt hat bei einem solchen Vorwurf, welcher in den strafrechtlichen Bereich gehen kann, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob sein Vorgehen durch den Auftrag, das Gesetz und sein Gewissen gedeckt ist.OGH 5 Bkd 1/07, 27.08.2007
- Bei schriftlichen Ausführungen ist grundsätzlich auf den Empfängerhorizont abzustellen, also darauf, wie die schriftliche Mitteilung objektiv zu verstehen ist und wie sie daher auch vom Empfänger verstanden werden konnte.OGH 3 Bkd 5/06, 27.08.2007
- Gemäß § 9 Abs 1 RAO ist der Rechtsanwalt befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen. Allerdings darf er nach § 18 RL-BA den Rechtsanwalt einer anderen Partei weder unnötig in den Streit ziehen noch persönlich angreifen.OGH 3 Bkd 5/06, 27.08.2007
- Die Drohung mit unberechtigter Erstattung einer Strafanzeige und die Erstattung einer Strafanzeige selbst ist nur dann nicht disziplinär, wenn der Rechtsanwalt nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes zur Überzeugung gelangt, dass der durchzusetzende Anspruch gerechtfertigt und das Verhalten des Gegners strafgesetzwidrig ist.OGH 14 Bkd 4/05, 08.05.2006
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- Der Rechtsanwalt muss sich bei der Rechtsverfolgung unter allen Umständen im Rahmen des Gesetzes bewegen. Die Mitwirkung an einer Selbsthilfeaktion des Klienten ist unzulässig und durch § 9 RAO nicht gedeckt.OGH 15 Bkd 2/05, 08.05.2006
- Ein von einem Rechtsanwalt gegen einen Berufskollegen auf (hier jedenfalls subjektiv) nicht tragfähiger Grundlage vorschnell erhobener Vorwurf strafbaren Verhaltens ist weder mit dem Hinweis auf das allgemeine Anzeigerecht nach § 86 StPO noch damit zu rechtfertigen, dass der Rechtsanwalt zur Wahrung der Interessen seiner Partei verpflichtet ist.OGH 1 Bkd 1/00, 11.09.2000
- Die Ankündigung, er werde seinem Mandanten empfehlen, bei Gericht Privatanklage gegen den Gegenvertreter zu erheben, falls dessen Ausführungen nicht binnen 14 Tagen ab Datum dieses Schreibens zurückgenommen würden, überschreitet bei weitem die Grenze eines unumwundenen Vorbringens gemäß § 9 RAO, zumal auch diese Gesetzesstelle die Grenze des Vorbringens im eigenen Gewissen und den geltenden Gesetzen eindeutig zieht. Es kann nicht angehen, den Gegenvertreter mit persönlicher gerichtlicher Inanspruchnahme oder strafgerichtlicher Verfolgung zu bedrohen, wenn der Anwalt eine vom gegnerischen Mandanten aufgestellte Behauptung zurückweisen möchte.OGH 11 Bkd 2/99, 24.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056073 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 23 Ds 4/19v, 08.06.2020
Genannte Normen
DSt 1990 §1 Abs1 G; RAO §9 Abs1; RL-BA 1977 §10; RL-BA 1977 §18
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