Darf mich der Anwalt der Gegenseite scharf angreifen?
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Hält sich ein Rechtsanwalt bei der Vertretung seines Mandanten im gesetzlich vorgesehenen Rahmen, ist sein Vorgehen gerechtfertigt. Das gilt selbst dann, wenn es im Einzelfall objektiv rechtswidrig sein sollte. Voraussetzung ist, dass er sein Recht bei der Prozessführung nicht missbräuchlich ausübt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.05.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Hält sich ein Rechtsanwalt im Rahmen dieser Bestimmung, besteht für seine Vorgangsweise, mag sie im Einzelfall auch objektiv rechtswidrig sein, ein Rechtfertigungsgrund.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hält sich ein Rechtsanwalt innerhalb des Rahmens des § 9 Abs 1 RAO, handelt er nicht rechtswidrig.OGH 6 Ob 54/26y, 26.05.2026
- Wesentliche Voraussetzung der Rechtfertigung ist hiebei, dass die Ausübung des Rechts im Rahmen der Prozessführung nicht missbräuchlich erfolgt. Die Herabsetzung des Gegners darf nicht wider besseres Wissen geschehen.OGH 6 Ob 114/00h, 13.07.2000
- Ehrenrührige unrichtige Tatsachenbehauptungen, die ein Rechtsanwalt über einen Prozessgegner seines Mandanten in einer Pressekonferenz aufstellt, unterliegen nicht dem Rechtfertigungsgrund des § 9 RAO.OGH 6 Ob 114/00h, 13.07.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031998 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 6 Ob 54/26y, 26.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 48/22k, 18.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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