Kann ich verlangen, dass mein Partner den Kontakt beendet?
betrifft Ehegatten, Ehepartner
Wenn Ihr Ehepartner übermäßig viel Umgang mit einer anderen Person hat, können Sie verlangen, dass er das unterlässt. Sie müssen aber eindeutig und rechtzeitig sagen, dass Sie das als Störung der Ehe empfinden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ein übermäßiger gesellschaftlicher Verkehr mit einer Person des anderen Geschlechts kann als ehestörend empfunden und es kann deshalb die Unterlassung dieses Verkehrs verlangt werden. Allerdings muß der, der den Verkehr wirklich als ehestörend empfindet, dies eindeutig und zeitgerecht erklären.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Eheverfehlung entsteht nicht erst durch das Veto des anderen Ehegatten; Aufforderung zur Einstellung daher nicht nötig.OGH 7 Ob 710/88, 15.12.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056408 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 146/24p, 19.11.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §49 A1f; EheG §49 A1g
Verwandte Fragen
Familienrecht · Freundschaft zu einer anderen Person
Familienrecht · Nachforschen bei Untreue
Familienrecht · Beziehungen gegen den Willen des Partners
Familienrecht · Anschein einer ehewidrigen Beziehung
Familienrecht · Kontakt zum Kind verhindern