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Kann ich verlangen, dass mein Partner den Kontakt beendet?

betrifft Ehegatten, Ehepartner
Wenn Ihr Ehepartner übermäßig viel Umgang mit einer anderen Person hat, können Sie verlangen, dass er das unterlässt. Sie müssen aber eindeutig und rechtzeitig sagen, dass Sie das als Störung der Ehe empfinden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Ein übermäßiger gesellschaftlicher Verkehr mit einer Person des anderen Geschlechts kann als ehestörend empfunden und es kann deshalb die Unterlassung dieses Verkehrs verlangt werden. Allerdings muß der, der den Verkehr wirklich als ehestörend empfindet, dies eindeutig und zeitgerecht erklären.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056408 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EheG §49 A1f; EheG §49 A1g

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