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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 19.11.2024 · Fall aus Wien

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 1 Ob 146/24p

Worum es ging: Welche Voraussetzungen hat eine Eheverfehlung bei der Scheidung?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Eine Eheverfehlung muss schuldhaft gesetzt worden sein. Sie muss außerdem objektiv schwer wiegen. Und sie muss vom anderen Partner auch tatsächlich als ehezerstörend empfunden worden sein.

Eheverfehlungen sind Handlungen oder Unterlassungen, die sich gegen das Wesen der Ehe und die damit verbundenen Pflichten richten. Wer in der Ehe zusammenlebt, muss sich auch entsprechend verhalten. Wer das Vertrauen des anderen enttäuscht, begeht damit eine schwere Eheverfehlung.

Wenn Ihr Ehepartner übermäßig viel Umgang mit einer anderen Person hat, können Sie verlangen, dass er das unterlässt. Sie müssen aber eindeutig und rechtzeitig sagen, dass Sie das als Störung der Ehe empfinden.

Ja. Ehepartner schulden einander Beistand. Wer den anderen in einer schweren Lage im Stich lässt, etwa nach einem Selbstmordversuch liegen lässt, begeht eine schwere Eheverfehlung. Auch die seelische Unterstützung in einem schweren Schicksal gehört dazu.

Ja. Wer den anderen wiederholt beschimpft, ihm Misshandlungen androht, ihn tätlich angreift oder ihn in beleidigender Form auf Krankheit oder nachlassende Kräfte hinweist, verletzt die Pflicht zur anständigen Begegnung. Das sind schwere Eheverfehlungen. Bloße milieubedingte Entgleisungen zählen nicht dazu.

In der Regel kann eine schon zerrüttete Ehe durch eine neue Verfehlung noch weiter zerrüttet werden. Ist die Ehe aber schon so tief zerrüttet, dass eine weitere Verschlechterung nicht mehr eintreten konnte, fehlt der Zusammenhang zwischen der neuen Verfehlung und dem Scheitern.

Eine Scheidung aus Verschulden setzt voraus, dass dem anderen eine schwere Eheverfehlung vorwerfbar ist und diese die Ehe zerrüttet oder die Zerrüttung vertieft hat. Reagieren Sie nur auf das Verhalten Ihres Partners, trifft Sie dafür kein Verschulden. Auch wer sich oder andere verteidigt, begeht keine schuldhafte Eheverfehlung.

Als Ganzes. Für die Frage, wen die überwiegende Schuld trifft, werden alle Umstände in ihrer Gesamtheit gegenübergestellt, nicht einzelne Verfehlungen gegeneinander aufgerechnet. Auch verziehene oder verfristete Vorfälle zählen dabei mit, und es kommt darauf an, wer mit der Zerrüttung begonnen hat.

Ein überwiegendes Verschulden wird nur dort angenommen und ausgesprochen, wo der Unterschied der beiderseitigen Verschuldensanteile augenscheinlich hervortritt. Tritt er nicht so deutlich hervor, kommt ein solcher Ausspruch nicht in Betracht.

Sehr groß. Ein überwiegendes Verschulden wird nur ausgesprochen, wenn das Verschulden des einen erheblich schwerer wiegt und das des anderen fast völlig in den Hintergrund tritt. Es kommt nicht nur auf die Schwere der Verfehlung an, sondern darauf, wie stark sie zur Zerrüttung beigetragen hat.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 52

Entscheidungstext

41 Absätze, 13.050 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.11.2024

Geschäftszahl

1Ob146/24p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und die Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Pfurtscheller als weitere Richterinnen und Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*, vertreten durch Dr. Manfred Palkovits, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei S*, vertreten durch Dr. Ursula Xell-Skreiner, Rechtsanwältin in Wien, wegen Ehescheidung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 30. Juli 2024, GZ 44 R 53/24f-51, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Donaustadt vom 30. Oktober 2023, GZ 28 C 20/23m-38, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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