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Darf ich meinem untreuen Partner nachforschen und Vorhaltungen machen?

günstig für Betrogener betrifft Ehegatten, Beklagter, Kläger
Ja. Verletzt Ihr Partner die Treuepflicht, dürfen Sie sich dagegen wehren. Schießen Sie dabei über das Ziel hinaus, ist das keine schwere Eheverfehlung, wenn Ihr Verhalten durch ihn herausgefordert wurde. Die Grenze liegt dort, wo eine Überwachung offenkundig überflüssig, von vornherein aussichtslos oder missbräuchlich ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Hat der Kläger die ihm durch die Ehe auferlegte Treuepflicht verletzt, dann kann der Beklagten das Recht nicht verwehrt sein, sich gegen diesen Eingriff in ihr Eheleben zu verteidigen, mögen auch die zur Verteidigung verwendeten Mittel in dem einen oder anderen Fall über den Zweck hinausgegangen sein. Eine Überschreitung des Zulässigen ist aber, insbesondere wenn sie durch das Verhalten des anderen Teiles herausgefordert wird, nicht als eine schwere Eheverfehlung zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

EheG §49 E

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