Darf ein neues Gesetz auch alte Geschäfte erfassen?
betrifft Grundstückskäufer, Verkäufer, Behörde
Ja. Ein allgemeines Verbot rückwirkender Gesetze gibt es nicht; solche Regelungen brauchen aber besondere sachliche Gründe. Wird nur die Möglichkeit geschaffen, die Folgen eines von Anfang an gesetzwidrigen Erwerbs zu beseitigen, wird niemand in seinem berechtigten Vertrauen enttäuscht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Es gibt kein (uneingeschränktes) verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot (VfSlg 2009; VfSlg 5411; JBl 1978,421 ua). Rückwirkende Gesetze sind durch den Gleichheitssatz nicht ausgeschlossen, sie bedürfen aber besonderer, sie rechtfertigende Gründe (VfSlg 12241; 12639; 12688). Durch die Einräumung der Klagebefugnis (die sich auch auf Rechtsgeschäfte erstreckt, die vor dem Inkrafttreten des TirGVG 1983 geschlossen wurden) an den Landesgrundverkehrsreferenten wird auch niemand im berechtigten Vertrauen auf die Rechtslage enttäuscht, weil nicht nachträglich an früher verwirklichte Tatbestände belastende Folgen geknüpft werden. Es wird nur die Möglichkeit geschaffen, die Folgen eines schon immer gesetzwidrigen nichtigen Rechtserwerbes auch tatsächlich zu beseitigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Landesgrundverkehrsreferent kann ua Schein- und Umgehungsgeschäfte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes vom 03.07.1991, LGBl 1991/74 bestehen, nur anfechten, wenn ihre bücherliche Eintragung in den letzten drei Jahren vor dem Inkrafttreten und somit nicht vor dem 01.10.1988 erfolgt ist.OGH 8 Ob 522/95, 20.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058464 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 ObA 110/19w, 25.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 53/19f, 24.04.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
B-VG Art7; B-VG Art49; TirGVG 1983 idF LGBl 1991/74 §16; TirGVG 1993 §35
Verwandte Fragen
Anderes · Rückwirkung von Gesetzen
Anderes · Rückwirkung von Gesetzen
Anderes · Rückwirkung von Gesetzen
Anderes · Rückwirkung eines neuen Gesetzes
Verfahrensrecht · Rückwirkung geänderter Rechtsprechung