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Gilt eine neue Rechtsprechung auch für ältere Fälle?

betrifft Kläger, Beklagte, Konsumenten, Unternehmer
Entscheidungen der Zivilgerichte unterliegen keinem Rückwirkungsverbot. Ändert das Höchstgericht seine Rechtsprechung, gilt die neue Sicht auch für Sachverhalte, die sich vorher zugetragen haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Für zivilgerichtliche Erkenntnisse besteht kein Rückwirkungsverbot. Änderungen der Judikatur erfassen auch davor verwirklichte Sachverhalte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109026 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 22.

Im Gesetz

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