Woran erkenne ich, ob ein neues Gesetz zurückwirkt?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument, Unternehmer
Der Gesetzgeber darf anordnen, dass ein neues Gesetz auch für die Vergangenheit gilt. Diese Rückwirkung muss sich aber aus dem Gesetz selbst ergeben. Steht dort nichts davon, wirkt das Gesetz nicht zurück.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Der Gesetzgeber kann bei Erlassung eines neuen Gesetzes die Rückwirkung ausdrücklich anordnen (JBl 1930 S 147). Diese muss sich jedoch aus dem Gesetz selbst ergeben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das BRÄG 2008 ordnet keine Rückwirkung des dadurch geänderten § 123 Abs 1 NO an.OGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024
- § 100 Abs 94 Z 8 VBG idF BGBl I Nr 137/2022 ordnet keine Rückwirkung an.OGH 8 ObA 42/23v, 03.08.2023
- Die Übergangsnorm des § 103 Z 13 BWG zeigt, daß keine Rückwirkungen erwünscht waren.OGH 8 Ob 2351/96k, 27.11.1997
- Die Anordnung der Rückwirkung muß mit dem Gleichheitsgebot vereinbar sein.OGH 1 Ob 69/96, 22.08.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008713 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 34.
- OGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 42/23v, 03.08.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 101/16f, 24.05.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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