Darf ein neues Gesetz auch für die Vergangenheit gelten?
betrifft Bürger, Kläger, Beklagter, Unternehmer
Grundsätzlich wirkt ein Gesetz nicht zurück. Das ist aber keine unumstößliche Verfassungsregel: Der Gesetzgeber darf ausdrücklich anordnen, dass ein Gesetz auch für die Vergangenheit gilt. Ohne eine solche Anordnung gilt im Zweifel, dass ein Gesetz nur für die Zukunft wirkt.
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Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Der im § 5 ABGB ausgesprochene Satz der Nichtrückwirkung von Gesetzen ist kein Verfassungsgrundsatz. Er ist es auch nicht auf dem Umweg über Art 9 B-VG, wonach die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes als Bestandteile des Bundesrechtes gelten. Denn es gibt keine allgemein anerkannte Regel des Völkerrechtes des Inhaltes, daß Gesetze nicht rückwirken könnten. Der Gesetzgeber kann somit auch in einfachen Gesetzes eine Rückwirkung anordnen. Der Grundsatz des § 5 ABGB hat die Bedeutung, daß ein Gesetz im Zweifel nicht rückwirkt. Die vom deutschen Gesetzgeber für die Feststellung der Vaterschaft zu einem nicht ehelichen Kind angeordnete Rückwirkung verstößt daher nicht gegen den ordre public.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 18/23x, 28.06.2023, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 149/21h, 24.03.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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