Muss ich warnen, obwohl mein Chef die Gefahr schon kennt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es sei denn, dass diese Gefährdung dem Arbeitgeber ohnehin bekannt ist oder die Verweisung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz im Rahmen des Arbeitsvertrages nach den gegebenen Umständen nicht in Betracht kommt.OGH 8 ObA 85/06t, 31.01.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060148 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 1/25z, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 27/24i, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
GewO 1859 §82a lita
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn Sie gehen, weil die bisherige Tätigkeit Ihre Gesundheit gefährdet, müssen Sie den Arbeitgeber darüber aufklären. Er darf von Ihrem Schritt nicht überrascht werden.
Der Arbeitgeber soll vor Ihrem Austritt die Möglichkeit bekommen, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Er soll die Arbeitsbedingungen so gestalten können, dass Ihr Leben und Ihre Gesundheit möglichst geschützt sind.