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Darf ich sofort gehen, weil die Arbeit meine Gesundheit gefährdet?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Bevor Sie das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund vorzeitig beenden, müssen Sie den Arbeitgeber auf die Gefährdung Ihrer Gesundheit aufmerksam machen. Das gilt nicht, wenn ihm die Gefährdung ohnehin bekannt ist oder wenn ein anderer Arbeitsplatz im Rahmen Ihres Vertrags nach den Umständen von vornherein nicht in Betracht kommt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Der Arbeitnehmer, der wegen Gefährdung seiner Gesundheit durch die von ihm zu verrichtende Arbeit aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig austreten will, ist verpflichtet, den Arbeitgeber vor Ausübung des Austrittsrechts auf seine Gesundheitsgefährdung aufmerksam zu machen, es sei denn, dass diese Gefährdung dem Arbeitgeber ohnehin bekannt ist oder die Verweisung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz im Rahmen des Arbeitsvertrages nach den gegebenen Umständen nicht in Betracht kommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 23.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Austritt wegen dauernder Gesundheitsgefährdung

Ein vorzeitiger Austritt wegen Gesundheitsgefährdung setzt voraus, dass die Beeinträchtigung dauerhaft ist. Sie muss so lange andauern, dass Ihnen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Eine nur vorübergehende Beeinträchtigung genügt nicht.

günstig für Arbeitgeber Ankündigung vor gesundheitsbedingtem Abgang

Nein. Wenn Sie gehen, weil die bisherige Tätigkeit Ihre Gesundheit gefährdet, müssen Sie den Arbeitgeber darüber aufklären. Er darf von Ihrem Schritt nicht überrascht werden.

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