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Was passiert mit der Firma, wenn ein Gesellschafter ausscheidet?

günstig für Gesellschafter betrifft Gesellschafter, Unternehmer, Gläubiger, Erben
Scheidet bei einer Personengesellschaft mit zwei Gesellschaftern einer aus, geht das Unternehmen ohne Abwicklung mit allen Vermögenswerten und Schulden auf den verbleibenden Gesellschafter über. Das gemeinschaftliche Eigentum wird zu seinem Alleineigentum. Die Gesellschaft besteht damit nicht mehr, das Unternehmen wird zum Einzelunternehmen, auch wenn es unter der bisherigen Firma weitergeführt wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 18.06.2020 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Durch das Ausscheiden eines von zwei Gesellschaftern aus der OHG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den verbleibenden Gesellschafter über (Anwachsung); das bisherige Gesamthandeigentum an der OHG wird dadurch Alleineigentum in der Hand des Übernehmers. Die OHG hört damit zu bestehen auf, das Unternehmen wird eine Einzelfirma, auch wenn es unter der bisherigen Firma (§ 22 Abs 1 HGB) weitergeführt wird.

Hinweis: Das Handelsgesetzbuch (HGB) heißt seit 1. Jänner 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Paragrafen wurden dabei teils neu nummeriert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061566 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

HGB §22; HGB §142

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