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Was passiert, wenn einer von zwei Gesellschaftern ausscheidet?

betrifft Gesellschafter, Gläubiger, Vertragspartner, Arbeitnehmer
Scheidet bei einer Personengesellschaft mit zwei Gesellschaftern einer aus, geht das Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten ohne Abwicklung auf den verbleibenden Gesellschafter über. Er wird Eigentümer und tritt in alle Rechtsverhältnisse ein. In einem laufenden Verfahren ist die Bezeichnung der Partei entsprechend zu berichtigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Durch das Ausscheiden eines von zwei Gesellschaftern einer OHG oder KG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den verbleibenden Gesellschafter über und das bisherige Gesamthandeigentum an der Gesellschaft wird dadurch Eigentum in der Hand des Übernehmers. Das führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmers im Wege der Anwachsung. Die Parteibezeichnung ist auf den Namen der Rechtsnachfolgerin richtigzustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 29.

Im Gesetz

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