Was kann ich tun, wenn mein Rechtsmittel zu Unrecht als verspätet gilt?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Stellt sich nachträglich heraus, dass Ihr Rechtsmittel zu Unrecht als verspätet behandelt wurde, ist dieser Fehler zu berichtigen. Das kann jedes Gericht tun, auch der Oberste Gerichtshof. Dasselbe gilt im Verfahren außer Streitsachen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Stellt sich die Annahme der Verspätung eines Rechtsmittels nachträglich als offenbar unrichtig heraus, dann ist dieser Fehler - auch vom Obersten Gerichtshof - in analoger Anwendung von §§ 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO zu korrigieren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kartellverfahren.OGH 16 Ok 10/09, 01.12.2009
- Diese Rechtsprechung gilt auch für das Außerstreitverfahren.OGH 2 Ob 208/08i, 30.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 5 Ob 167/18x, 28.08.2018
Im Gesetz
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