Zum Inhalt springen

Kann ich prüfen lassen, ob mein Vorbringen zu Recht abgelehnt wurde?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter
Ja, aber nur in einem bestimmten Fall. Hat das Erstgericht Ihr spätes Vorbringen gar nicht zurückgewiesen und erklärt es erst das Berufungsgericht für unzulässig, kann der Oberste Gerichtshof diese Entscheidung überprüfen. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Hat das Erstgericht eine verfahrensrechtliche Entscheidung gemäß § 179 ZPO nicht getroffen und von der beantragten Beweisaufnahme aus materiell-rechtlichen Gründen Abstand genommen, die 2. Instanz aber das neue Vorbringen gemäß § 179 ZPO für unstatthaft erklärt, so kann diese Entscheidung des Berufungsgerichtes in 3. Instanz überprüft werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036739 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Bestätigte Zurückweisung von Vorbringen
Verfahrensrecht · Vorbringen wegen Verzögerungsabsicht abgelehnt
Verfahrensrecht · Endgültige Beurteilung durch das Berufungsgericht
Verfahrensrecht · Vorbringen in erster Instanz
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen nach Aufhebung