Kann ich prüfen lassen, ob mein Vorbringen zu Recht abgelehnt wurde?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter
Ja, aber nur in einem bestimmten Fall. Hat das Erstgericht Ihr spätes Vorbringen gar nicht zurückgewiesen und erklärt es erst das Berufungsgericht für unzulässig, kann der Oberste Gerichtshof diese Entscheidung überprüfen. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Hat das Erstgericht eine verfahrensrechtliche Entscheidung gemäß § 179 ZPO nicht getroffen und von der beantragten Beweisaufnahme aus materiell-rechtlichen Gründen Abstand genommen, die 2. Instanz aber das neue Vorbringen gemäß § 179 ZPO für unstatthaft erklärt, so kann diese Entscheidung des Berufungsgerichtes in 3. Instanz überprüft werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die bloße Behauptung eines groben Verschuldens an der Verspätung bringt keine erhebliche Rechtsfrage zur Darstellung.OGH 8 ObA 14/20x, 29.06.2020
- Es hängt ganz von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Voraussetzungen des § 179 Abs 1 ZPO als gegeben angesehen werden können.OGH 1 Ob 263/01k, 13.08.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036739 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 8 ObA 14/20x, 29.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 58/15t, 18.03.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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