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Was gilt, wenn das Gericht ein verspätetes Rechtsmittel behandelt?

betrifft Antragsteller, Parteien eines Verfahrens
Erledigt das Rekursgericht ein verspätetes Rechtsmittel inhaltlich, verstößt es gegen die Rechtskraft des ersten Beschlusses. Das ist ein besonders schwerer Fehler. Der Oberste Gerichtshof greift ihn von sich aus auf, wenn ein rechtzeitiges weiteres Rechtsmittel vorliegt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Die sachliche Erledigung eines verspäteten Rekurses durch das Rekursgericht begründet wegen Verstoßes gegen die Rechtskraft des erstgerichtlichen Beschlusses Nichtigkeit. Dies ist vom Obersten Gerichtshof aus Anlass eines rechtzeitigen Revisionsrekurses von Amts wegen wahrzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122081 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 13.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §46 Abs1 A; AußStrG 2005 §56; AußStrG 2005 §65 Abs1; AußStrG 2005 §71

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