Zum Inhalt springen

Ist ein Bankkredit auf einem Konto eine laufende Rechnung?

betrifft Bankkunden, Kreditnehmer, Unternehmer
Für eine laufende Rechnung ist nicht nötig, dass auf beiden Seiten Forderungen entstehen. Gerade im Bankverkehr wird sie auch dann angenommen, wenn nur ein Kredit abgewickelt wird. Das übliche Geschäft besteht ja darin, dass dem Kunden in laufender Rechnung ein Kredit bis zu einer Höchstsumme eingeräumt wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ein Kontokorrentverhältnis setzt nicht voraus, daß auf beiden Seiten Forderungen entstehen müssen. Namentlich im Bankverkehr wird ein echtes Kontokorrentverhältnis auch angenommen, wenn ein Bankkredit abgewickelt wird. Das übliche Kontokorrentgeschäft von Banken besteht gerade darin, daß einem Bankkunden in laufender Rechnung ein Kredit unter Beschränkung auf eine Höchstsumme gewährt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062373 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

HGB §355

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Voraussetzungen der laufenden Rechnung
Vertragsrecht · Überziehungsrahmen beim Konto
Vertragsrecht · Anrechnung von Teilzahlungen
Vertragsrecht · Kreditvertrag als Dauerschuldverhältnis
Vertragsrecht · Bürgschaft und Stundung des Kredits