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Auf welche Rechnung wird meine Teilzahlung angerechnet?

günstig für Gläubiger betrifft Unternehmer, Kunden, Schuldner, Gläubiger
Besteht eine laufende Geschäftsverbindung, bilden alle Posten grundsätzlich ein Ganzes. Ihre Teilzahlungen werden daher nicht auf einzelne bestimmte Rechnungen angerechnet, sondern auf das Ganze.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Bei einer Geschäftsverbindung gilt der Grundsatz, daß alle Posten insoferne ein Ganzes bilden, als die einzelnen Teilzahlungen nicht auf bestimmte Posten, sondern auf das Ganze geleistet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033451 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Teilzahlung und Anerkennung der Restschuld

Aus einer Teilzahlung allein lässt sich nicht schließen, dass Sie die restliche Schuld anerkennen. Es braucht dafür mehr als die bloße Zahlung eines Teilbetrags.

günstig für Schuldner Eindeutige Erklärung bei der Zahlung

Erklären Sie bei der Zahlung eindeutig, welche Posten Sie begleichen und welche Sie nicht anerkennen, bleibt für Zweifel kein Raum. Die gesetzliche Reihenfolge greift dann nicht; sie kommt nur zum Zug, wenn Ihre Erklärung unbestimmt ist.

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