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Darf die Bank dem Kreditnehmer ohne mein Wissen Aufschub geben?

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Ja. Steht im Bürgschaftsformular, dass die Bank dem Kreditnehmer auch ohne Ihr Wissen Stundungen oder Laufzeitverlängerungen gewähren darf, ist diese Klausel im Regelfall wirksam und benachteiligt Sie nicht gröblich. Gerade bei der Bürgschaft für einen laufenden Kontokorrentkredit gehört eine solche Verlängerungsmöglichkeit zum Geschäft dazu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

Die im Vertragsformblatt über die Bürgschaftserklärung enthaltene Vertragsbestimmung, die Kreditgeberin sei berechtigt, dem Kreditnehmer auch ohne Wissen des Bürgen Stundungen oder Laufzeitverlängerungen zu gewähren, betrifft zwar nicht die Festlegung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten, bedeutet aber im Regelfall keine gröbliche Benachteiligung des Bürgen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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