Ist eine ganz andere Ware nur mangelhaft oder etwas anderes?
betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Ob eine gelieferte Sache nur mangelhaft ist oder überhaupt etwas anderes als das Bestellte, richtet sich nach der Verkehrsauffassung. Maßgeblich ist also die allgemeine Anschauung und nicht Ihre eigene Einschätzung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Für die Unterscheidung, ob eine mangelhafte Ware oder ein aliud vorliegt, ist die Verkehrsauffassung maßgebend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: MEL‑Zertifikat (ADC) oder Aktie.OGH 4 Ob 93/11x, 22.11.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062689 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 15/19b, 27.02.2019, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
HGB §378
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