Wann gilt eine Leistung überhaupt als mangelhaft?
betrifft Käufer, Verkäufer, Besteller, Unternehmer
Eine Leistung ist nur dann mangelhaft, wenn sie in der Menge oder in der Qualität hinter dem zurückbleibt, was geschuldet war. Maßstab dafür ist der Inhalt des Vertrags.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Eine Leistung ist nur dann mangelhaft im Sinne des § 922 ABGB, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, das heißt dem Vertragsinhalt, zurückbleibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gewährleistung beim GebrauchtwagenkaufOGH 2 Ob 243/23h, 21.03.2024
- Hier: Zusicherung der „Verkehrs- und Betriebssicherheit“ eines KFZ.OGH 8 Ob 126/23x, 13.12.2023
- Hier: Mangelhaftigkeit bejaht, weil Pelletskessel ohne Pufferspeicher für das beim Kläger vorhandene Wärmeabnahmesystem nicht geeignet ist und nicht dem Stand der Technik entspricht.OGH 2 Ob 142/23f, 19.09.2023
- Hier: Mangel allein wegen der Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte nur, wenn eine CE-Kennzeichnung vereinbart wurde.OGH 7 Ob 43/23h, 28.06.2023
- Hier: Kfz mit unzulässiger Abschalteinrichtung iSd Art 5 Abs 2 VO 715/2007.OGH 10 Ob 2/23a, 21.02.2023
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Beim Kauf eines „Wohnungseigentums“ wird erwartet, dass der Käufer das Miteigentum an einer Liegenschaft erwirbt, im Grundbuch als Wohnungseigentümer einverleibt wird und ihm die alleinige Befugnis zur Nutzung bestimmter Wohnungen zusteht. Ob ausgehend von der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der vereinbarten Übertragung der Rechtsstellung überhaupt ein Rechtsmangel vorliegt, kann hier dahingestellt bleiben, weil der von den Parteien vereinbarte Gewährleistungsverzicht greift.OGH 7 Ob 4/16p, 16.03.2016
- Die Vertragswidrigkeit eines Leistungsgegenstands ist nicht abstrakt, sondern immer aufgrund des konkreten Veräußerungsvertrags zu beurteilen.OGH 8 Ob 57/14m, 26.06.2014
- Ob eine Eigenschaft als zugesichert anzusehen ist, hängt nicht davon ab, was der Erklärende wollte, sondern was der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben aus der Erklärung des Vertragspartners erschließen durfte. Seine berechtigte Erwartung ist an der Verkehrsauffassung zu messen.OGH 8 Ob 57/14m, 26.06.2014
- Eine Mangelhaftigkeit im Sinne einer Vertragswidrigkeit besteht in einer qualitativen oder quantitativen Abweichung der Leistung vom vertraglich Geschuldeten. Der geschuldete Vertragsgegenstand wird durch die gewöhnlich vorausgesetzten oder die ausdrücklich oder stillschweigend zugesicherten Eigenschaften bestimmt.OGH 8 Ob 57/14m, 26.06.2014
- Hier: Lieferung eines fahrbereiten, verkehrstauglichen Traktors, allerdings in einem der Anzahl der Betriebsstunden entsprechenden Zustand und mit ‑ bei Kälte erst nach einigen Kilometern ‑ funktionierender Lastschaltung.OGH 2 Ob 196/13g, 19.12.2013
- Hier: § 1096 ABGB.OGH 4 Ob 191/10g, 23.03.2011
- Gewährleistungsansprüche bestehen erst dann, wenn das Geleistete vom konkret Geschuldeten abweicht.OGH 4 Ob 227/06w, 20.03.2007
- Was nicht Vertragsbestandteil im Sinn des § 922 ABGB wurde, kann keine Gewährleistungsfolgen auslösen.OGH 3 Ob 127/04d, 24.11.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 62.
- OGH 3 Ob 73/26w, 23.06.2026, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 210/25h, 26.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 9/25d, 24.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 200/25w, 23.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 200/24h, 23.09.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 132/24h, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 57/24d, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 53/24s, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 54/23h, 24.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 922 · Gewährleistung
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