Was bekomme ich, wenn ich Pfand und Forderung zugleich habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zur Möglichkeit des Gläubigers, den aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Schadenersatzprozess gegen einen haftpflichtversicherten Schädiger kumulativ als Prüfungsprozess gemäß § 110 IO und als Absonderungsprozess mit einem auf Exekution in den Deckungsanspruch nach § 157 VersVG gegen den Haftpflichtversicherer gerichteten Leistungsbegehren fortzusetzen.OGH 7 Ob 185/25v, 17.12.2025
- Dass sich ein Absonderungsgläubiger am Konkursverfahren auch als Konkursgläubiger beteiligt, ist nur dann zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, wenn er als Absonderungsgläubiger mit einer nur teilweisen Befriedigung seiner Forderung zu rechnen hat, zumal er ja nur mit seinem Ausfall am Konkursverfahren teilnimmt. Ist daher die Forderung des Gläubigers im Rahmen des Absonderungsrechtes voll gedeckt, so ist zwar die Teilnahme am Konkursverfahren (als Konkursgläubiger) dessen ungeachtet möglich, aber nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig. War das Absonderungsrecht selbst nie strittig, so ist die Teilnahme am Konkursverfahren (als Konkursgläubiger) auch nicht mit dem Umstand zu rechtfertigen, dass das Absonderungsrecht erst in einem späten Verfahrensstadium formell anerkannt wurde.OGH 8 Ob 55/02z, 08.08.2002
- Solange nicht durch die Verwertung des Pfandes wenigstens ein Teil der Forderung zum Erlöschen gebracht worden ist, steht ihm die persönliche Forderung im vollen Umfang zu. Die Realisierung des Pfandes kann ihm nicht abgenötigt werden.OGH 8 Ob 10/89, 28.06.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064204 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 7 Ob 185/25v, 17.12.2025, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
KO §11 Abs1; KO §103 Abs3; KO §48 Abs3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können an Ihrem Vermögen keine Pfand- oder Befriedigungsrechte mehr erworben werden. Das gilt für alle Arten solcher Rechte.
Nein. Eine Vereinbarung, wonach der verpfändete Gegenstand bei Zahlungsverzug einfach dem Gläubiger zufällt, ist ungültig. Das Gesetz will verhindern, dass Sie im Vertrauen darauf, ohnehin zahlen zu können, einen meist viel wertvolleren Gegenstand aufgeben. Nach der späteren Rechtsprechung gilt dieses Verbot auch für ähnliche Sicherungsgeschäfte.