Bleiben rückständige Beiträge gesichert, wenn ein Wohnungseigentümer insolvent wird?
günstig für Eigentümergemeinschaft betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Gläubiger, Insolvenzverwalter
Ja. Das gesetzliche Vorzugspfandrecht gibt dem gesicherten Gläubiger ein Recht auf abgesonderte Befriedigung, das durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht berührt wird. Auch eine Unterbrechung des Hauptverfahrens hindert die Anmerkung der Klage im Grundbuch nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.05.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Das in § 13c Abs 3 WEG normierte gesetzliche Vorzugspfandrecht gibt dem dadurch gesicherten Gläubiger ein Absonderungsrecht, das durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Schuldners nicht berührt wird (§ 11 Abs 1 KO). Eine Unterbrechung des Hauptverfahrens hindert die nach grundbuchsrechtlichen Prinzipien anzuordnende Klagsanmerkung nicht.
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die nach § 7 Abs 1 KO ex lege eingetretene Unterbrechung des Zivilprozesses hat keine Auswirkungen auf Verfahren über die Anmerkung der Klage nach (nunmehr) § 27 WEG 2002 iVm § 8a KO und § 25 Abs 1 Z 4 AußStrG.OGH 5 Ob 225/07k, 16.10.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114463 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 5/20a, 19.05.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
KO §11 Abs1; WEG idF WRN 1999 §13c Abs3; WEG idF WRN 1999 §13c Abs4
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