Darf der Gläubiger mein Pfand behalten, wenn ich nicht zahle?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.11.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verfallsklauseln sind auch bei anderen Sicherungsgeschäften (Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder Einräumung einer Verkaufsvollmacht zur Sicherstellung einer Darlehensrückzahlung) analog §1371 ABGB unzulässig. Das Verbot ist auch auf nicht dinglich gesicherte Gläubiger analog anzuwenden.OGH 6 Ob 183/05p, 03.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075180 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 121/22k, 21.11.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Kaufen Sie eine Sache und bleibt sie bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers, kann ein Gläubiger Ihre Aussicht auf das Eigentum pfänden. Dafür genügt es, dass Ihnen zugestellt wird, dass Sie darüber nicht mehr verfügen dürfen. Dem Verkäufer muss dazu nichts zugestellt werden.
Nein. Nimmt Ihr Gläubiger die Leistung nicht an, bleiben Sie grundsätzlich weiter zur Leistung verpflichtet. Sie werden dadurch nur in einzelnen Punkten entlastet und müssen den Leistungsgegenstand weiterhin verwahren.