Zum Inhalt springen

Kann ich während des Konkurses aus der Hypothek vorgehen?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Banken, Insolvenzverwalter, Liegenschaftseigentümer
Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt und im Verzeichnis vermerkt wurde und Sie zugleich ein Pfandrecht haben, dürfen Sie auch während des Insolvenzverfahrens mit einer Klage die Verwertung Ihres Pfandes verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Ein dinglicher und persönlicher Gläubiger, dessen Forderung vom Masseverwalter anerkannt und im Anmeldungsverzeichnis vermerkt wurde, hat während des Konkurses das Recht, mittels Hypothekarklage die Realisierung seines Absonderungsrechtes zu begehren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064840 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Genannte Normen

KO §61

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Pfandrechte nach Insolvenzeröffnung

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können an Ihrem Vermögen keine Pfand- oder Befriedigungsrechte mehr erworben werden. Das gilt für alle Arten solcher Rechte.

günstig für Schuldner Klage während des Insolvenzverfahrens

Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.

Verwandte Fragen

Insolvenz · Doppelstellung von Pfand- und Insolvenzgläubiger
Eigentum und Grundbuch · Pfandrecht nach Insolvenz des Kreditnehmers
Insolvenz · Klagerecht des Schuldners im Insolvenzverfahren