Steht mir eine Nachzahlung zu, obwohl ich schon ausgeschieden bin?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 13.02.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gilt auch für die Rechtslage nach § 11 Abs 2 ArbVG.OGH 9 ObA 75/24f, 13.02.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 75/24f, 13.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 11 · Normwirkung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein abgelaufener Kollektivvertrag wirkt nur so lange nach, bis ein neuer in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der neue vollständig, auch wenn er für Sie ungünstiger ist.
Weil es auf Sonderzahlungen keinen gesetzlichen Anspruch gibt, darf ein Kollektivvertrag sie an Bedingungen knüpfen. Sieht er vor, dass der anteilige Anspruch bei einer berechtigten Entlassung entfällt, entsteht er von vornherein nicht. Bereits ausbezahltes Weihnachtsgeld ist dann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zurückzuzahlen.