Gilt der alte Kollektivvertrag weiter, wenn er günstiger war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.06.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050925 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 76/16s, 24.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 13 · Nachwirkung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Kollektivvertrag kann rückwirkend gelten. Dann erfasst er auch Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis beim Abschluss schon beendet war, sofern ihr Dienstverhältnis in den Zeitraum der Rückwirkung fällt.
Für Sie gilt jeweils die günstigere Regelung. Verglichen wird aber nicht die ganze Betriebsvereinbarung mit dem ganzen Kollektivvertrag, sondern nur jene Bestimmungen, die rechtlich und sachlich zusammengehören, etwa alle Regeln zur Kündigung. Eine ungünstigere Betriebsvereinbarung ist in diesem Punkt wirkungslos.