Kann ich die Verlängerung meines Pachtvertrags verlangen?
günstig für Pächter betrifft Pächter, Verpächter, Landwirte
Für die Verlängerung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrags kommt es nicht darauf an, ob Ihre wirtschaftliche Existenz durch diese Pacht zur Gänze gesichert ist. Es genügt, dass Ihre Existenz von diesem Pachtvertrag abhängt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.03.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
§ 16 Abs 1 LPG stellt nicht darauf ab, ob durch den zu verlängernden Pachtvertrag die wirtschaftliche Existenz des Pächters zur Gänze gesichert ist, sondern nur darauf, ob seine Existenz davon abhängt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob dies jeweils der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls, weil stets die konkreten Gegebenheiten und Umstände maßgeblich sind.OGH 5 Ob 93/04v, 25.05.2004
- Es müssen dabei die Einkünfte des Pächters aus der Bewirtschaftung der Pachtgrundstücke nicht für sich allein zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz ausreichen.OGH 6 Ob 685/89, 11.12.1989
- Zur Gänze, oder doch im erheblichen Maße. Hier: Einnahmen aus Pachtbetrieb dienen auch zur Abdeckung von Verlusten aus eigenem Gewerbebetrieb.OGH 3 Ob 540/82, 23.06.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 227/22a, 20.03.2023, Fall aus Tirol
Genannte Normen
LPG §16 Abs1
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