Reicht eine Betriebspflicht im Vertrag für eine Pacht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Vereinbarung einer Betriebspflicht im Rahmen einer Unternehmenspacht dient in erster Linie dazu, zu gewährleisten, dass dem Verpächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses ein lebendes und ertragsfähiges Unternehmen zurückgestellt wird.OGH 1 Ob 25/08w, 03.04.2008
- Die Betriebspflicht beruht auf einem wirtschaftlichen Interesse des Bestandgebers, an der Art des Betriebes und an dessen Bestehen.OGH 6 Ob 293/98a, 22.04.1999
- Hier: Gastbetrieb als China - Restaurant fortgeführt.OGH 7 Ob 587/92, 03.09.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020361 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 25.
- OGH 1 Ob 197/24p, 19.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 113/20h, 21.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 24/18p, 21.03.2018, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 20/17b, 27.06.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie einen Miet- oder Pachtvertrag aus wichtigem Grund sofort auflösen dürften, können Sie stattdessen kündigen. Diese Kündigung ist an die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht gebunden.
Ja. Es genügt, dass im Mietobjekt ein Unternehmen des Hauptmieters betrieben wird. Ob der Hauptmieter selbst oder ein Pächter dieses Unternehmen führt, ändert daran nichts.