Welche Bedingungen muss mein Umbauantrag alle erfüllen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Errichtung einer Klimaanlage durch den Mieter.OGH 5 Ob 74/25f, 20.11.2025
- Hier: Einbau eines zweiten Badezimmers.OGH 5 Ob 95/19k, 24.09.2019
- Hier: Anschluss eines Kaminofens.OGH 5 Ob 232/16b, 23.05.2017
- Im Geltungsbereich des § 9 MRG müssen die Übung des Verkehrs und das wichtige Interesse des Mieters an der geplanten Veränderung kumulativ vorliegen. Dies hat der Mieter nachzuweisen.OGH 5 Ob 167/10k, 23.09.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 11.
- OGH 5 Ob 74/25f, 20.11.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 109/25b, 05.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 95/19k, 24.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 245/18t, 20.02.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 202/18v, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 100/18v, 03.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 232/16b, 23.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Behauptet der Vermieter, Ihre geplante Veränderung beeinträchtige seine schutzwürdigen Interessen, muss er das selbst vorbringen und beweisen. Sie müssen das Gegenteil nicht nachweisen.
Ihr Recht, die Wohnung zu gebrauchen, erlaubt Ihnen auch bauliche Veränderungen, solange die Substanz des Hauses nicht verletzt wird. Die Veränderung darf außerdem nicht erheblich sein und muss sich leicht wieder beseitigen lassen.