Was passiert, wenn eine Voraussetzung für meinen Umbau fehlt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Errichtung einer Klimaanlage durch den Mieter.OGH 5 Ob 74/25f, 20.11.2025
- Hier: Anschluss eines Kaminofens.OGH 5 Ob 232/16b, 23.05.2017
- Hier: Eingriff in die Privatsphäre anderer Mieter durch Videoüberwachung.OGH 5 Ob 69/13b, 17.12.2013
- Im Geltungsbereich des § 9 MRG müssen die Übung des Verkehrs und das wichtige Interesse des Mieters an der geplanten Veränderung kumulativ vorliegen. Dies hat der Mieter nachzuweisen.OGH 5 Ob 167/10k, 23.09.2010
- Die Duldungspflicht des Vermieters besteht nur dann, wenn alle Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Z 1 bis 7 MRG gegeben sind. Es findet auch keine Abwägung gegenläufiger Interessen statt.OGH 5 Ob 179/00k, 13.07.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069551 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 17.
- OGH 5 Ob 74/25f, 20.11.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 109/25b, 05.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 137/24v, 03.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 149/22f, 27.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 59/21v, 05.07.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 10/21p, 04.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 95/19k, 24.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 245/18t, 20.02.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 202/18v, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 100/18v, 03.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch wenn Sie eine wesentliche Veränderung an der Wohnung bereits durchgeführt haben, ohne sie anzuzeigen und ohne die Zustimmung des Vermieters einzuholen, können Sie diese Zustimmung noch nachträglich im Verfahren außer Streitsachen erwirken.
Nein, nicht schon deshalb. Verbessern oder modernisieren Sie die Wohnung fachgerecht, ist das kein Kündigungsgrund, auch wenn die Baubewilligung fehlte oder kein befugter Gewerbetreibender gearbeitet hat. Anders ist es, wenn die Arbeiten der Wohnung erheblich schaden oder wichtige Interessen des Vermieters verletzen.