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Darf der Vermieter die Art der Betriebskostenabrechnung wechseln?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Ja. Der Vermieter kann jeweils für ein ganzes Kalenderjahr wählen, ob er die Betriebskosten pauschal verrechnet oder einzeln vorschreibt. Vereinbarungen, die noch unter dem früheren Mietengesetz getroffen wurden, binden ihn dabei nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 04.05.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Dem Vermieter steht unabhängig von Vereinbarungen, die während der Geltungsdauer des MG getroffen wurden, nach Inkrafttreten des MRG das Recht zu, zwischen der Jahrespauschalverrechnung und der Einzelvorschreibung der Betriebskosten jeweils für den Zeitraum eines ganzen Kalenderjahres zu wählen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Grundlage der Betriebskostenpauschale

Eine Verrechnung der Betriebskosten mit einer Jahrespauschale ist nur zulässig, wenn sie auf den Betriebskosten des vorangegangenen Kalenderjahres beruht.

günstig für Mieter Abschließende Liste der Betriebskosten

Die Aufzählung der Betriebskosten im Gesetz ist abschließend und zwingend. Ihr Vermieter darf daher nur die dort genannten Arten von Kosten verrechnen. Eine ausdehnende Auslegung kommt nicht in Betracht.

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