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Darf mein Vermieter beliebige Kosten als Betriebskosten verrechnen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen
Die Aufzählung der Betriebskosten im Gesetz ist abschließend und zwingend. Ihr Vermieter darf daher nur die dort genannten Arten von Kosten verrechnen. Eine ausdehnende Auslegung kommt nicht in Betracht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Aufzählung der Betriebskosten im § 2 Abs 2 MG ist taxativ und stellt zwingendes Recht dar. Eine extensive Auslegung des Gesetzes kann im Hinblick auf diese taxative Aufzählung der Betriebskostentypen daher nicht in Betracht kommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067039 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

MG §2 Abs2 A2; MG §2 Abs2 C9

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Wahl der Betriebskostenverrechnung

Ja. Der Vermieter kann jeweils für ein ganzes Kalenderjahr wählen, ob er die Betriebskosten pauschal verrechnet oder einzeln vorschreibt. Vereinbarungen, die noch unter dem früheren Mietengesetz getroffen wurden, binden ihn dabei nicht.

günstig für Vermieter Mischform der Hausbetreuung in den Betriebskosten

Ja. Die Hausbetreuung darf aus mehreren unterschiedlichen Teilen bestehen, etwa aus eigenem Personal und zusätzlich beauftragten Firmen. Die Betriebskostenposition setzt sich dann eben aus diesen Teilen zusammen; überwälzt werden darf aber immer nur, was angemessen ist.

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