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Gehen die Mietrechte über, wenn ich das Geschäft verkaufe?

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Ja. Verkaufen Sie ein lebendes Unternehmen und führt der Erwerber es weiter, geht das Mietverhältnis von Gesetzes wegen auf ihn über. Die Anforderung darf nicht zu eng ausgelegt werden: Eine Verlagerung des Schwerpunkts auf andere Waren, Waren anderer Herkunft oder eine andere Ausgestaltung des Lokals ändern nichts, solange das Unternehmen dasselbe bleibt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.05.2019 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Das im § 12 Abs 3 MRG aufgestellte Erfordernis, Gegenstand der zum Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis führenden Veräußerung müsse das vom Hauptmieter im Mietgegenstand betriebene Unternehmen sein, darf nicht zu eng ausgelegt werden; vielmehr genügt für den schon von Rechts wegen eintretenden Übergang des Mietverhältnisses auf den Unternehmenserwerber, das Vorhandensein eines lebenden Unternehmens des Hauptmieters und dessen Weiterführung durch den Erwerber.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070043 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kein Übergang ohne eigenes Unternehmen

Nein. Hat der Mieter im Mietobjekt nie selbst eine Geschäftstätigkeit entfaltet, sondern von Anfang an eine andere Person dort ein Unternehmen geführt, tritt kein Übergang des Mietvertrags ein. Der Übergang setzt immer die Veräußerung und Weiterführung eines lebenden Unternehmens voraus. Auch der Verkauf eines Unternehmens, das nur in einem Teil des Objekts betrieben wurde, bewirkt keinen Übergang.

günstig für Vermieter Betriebsverkauf und Übergang der Mietrechte

Nein. Verkaufen Sie einen von mehreren selbständigen Betrieben, die Sie in denselben Mieträumen führen, geht das Mietrecht nicht automatisch auf den Käufer über. Es müsste dafür aufgeteilt werden, und das ist ohne Mitwirkung des Vermieters nicht möglich. Zwei getrennte Mietverhältnisse entstehen dadurch nicht.

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