Gehen die Mietrechte über, wenn ein anderer das Geschäft führte?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 21.11.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zwar sind die Rechte des Mieters auf Verpachtung bzw Veräußerung des Unternehmens zwingend, allerdings erfasst § 12a MRG nur die Veräußerung und Weiterführung eines "lebenden Unternehmens"; hat der Mieter hingegen nie irgendeine Geschäftstätigkeit im Bestandobjekt entfaltet, dann ist § 12a MRG nicht anzuwenden. Es darf nicht um eine verdeckte Weitergabe von Mietrechten gehen.OGH 6 Ob 172/17p, 21.11.2017
- Auch der Verkauf eines nur in einem Teil des Bestandobjektes betriebenen Unternehmens bewirkt keinen Rechtsübergang.OGH 5 Ob 145/06v, 11.07.2006
- Die Veräußerung von einem von mehreren in einheitlichen Mieträumen geführten selbständigen Betrieb führt nicht die Rechtsfolge des § 12 Abs 3 MRG (bzw. § 12a MRG) herbei, sondern bewirkt eine Zerlegung der Mietrechte, die ohne Mitwirkung des Vermieters nicht möglich ist. Mehrere gespaltene Schuldverhältnisse entstehen nicht.OGH 2 Ob 573/95, 03.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070089 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 6 Ob 172/17p, 21.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Verkaufen Sie ein lebendes Unternehmen und führt der Erwerber es weiter, geht das Mietverhältnis von Gesetzes wegen auf ihn über. Die Anforderung darf nicht zu eng ausgelegt werden: Eine Verlagerung des Schwerpunkts auf andere Waren, Waren anderer Herkunft oder eine andere Ausgestaltung des Lokals ändern nichts, solange das Unternehmen dasselbe bleibt.
Stellt ein Mitmieter, der selbst kein Unternehmer ist, das Lokal dem anderen Mitmieter zur Gänze für dessen Betrieb zur Verfügung, soll die Übernahme des Mietvertrags durch den Käufer des Unternehmens erleichtert werden. Die Mietrechte gehen auch dann über, wenn alle Mitmieter dem Verkauf und dem Übergang ihrer Rechte zustimmen. Verhindert werden soll nur, dass auf diesem Weg bloß ein Mitmieter gegen einen anderen ausgetauscht wird.