Zum Inhalt springen

Kann ich den festgestellten Rückstand im Räumungsstreit noch bestreiten?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Steht der Rückstand durch den Beschluss rechtskräftig fest, ist er der Entscheidung über die Räumung zugrunde zu legen. Sie können sich dort auch nicht darauf berufen, dass Sie den Mietzins bei der Schlichtungsstelle überprüfen lassen. Über den Räumungsstreit hinaus wirkt der Beschluss aber nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 03.04.2024 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1989)

Der rechtskräftige Beschluss spricht über die Vorfrage des Mietzinsrückstandes für das Räumungsbegehren mit bindender Wirkung ab (so schon 7 Ob 587/77).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Rechtsmittel im Streit über den Mietzinsrückstand

Der Streit über die Höhe des Mietzinsrückstands ist für das Räumungsverfahren entscheidend. Es geht dabei nicht nur um den Rückstand, sondern auch um Ihr Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses. Ein Rechtsmittel dagegen ist deshalb nicht schon wegen eines geringen Rückstands ausgeschlossen.

günstig für Mieter Nachzahlung trotz vorliegendem Urteil

Liegt über den geforderten Mietzins bereits eine rechtskräftige Entscheidung vor, braucht das Gericht darüber vor dem Räumungsbegehren nicht noch einmal gesondert zu entscheiden. Ihnen muss aber vor Schluss der mündlichen Verhandlung die Möglichkeit gegeben werden, die rückständigen Beträge nachzuzahlen und darzulegen, dass Sie am Rückstand kein grobes Verschulden trifft.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Aufrechnung gegen Mietzinsrückstand
Mietrecht · Beschluss über den Mietzinsrückstand
Verfahrensrecht · Anfechtung der Entscheidung über den Mietrückstand