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Muss das Höchstgericht besonders besetzt sein, um umzuschwenken?

betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigte, Tierhalter
Ein verstärkter Senat ist nicht erforderlich, wenn von einer bisherigen Rechtsmeinung abgegangen wird, die in den früheren Fällen ohnehin nur eine beiläufige Aussage ohne Einfluss auf das Ergebnis war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 30.07.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Keine Entscheidung im verstärkten Senat erforderlich, wenn von einer Rechtsmeinung abgegangen wird, die in den bisherigen Fällen in aller Regel nur den Charakter eines pragmatischen Ausspruchs ohne Einfluß auf das Ergebnis hatte (hier: § 1320 ABGB; Übergang von Verschuldenshaftung zur Gefährdungshaftung).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

OGHG §8 Abs1 Z1

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