Wann ist meine Rechtsfrage wichtig genug fürs Höchstgericht?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Für eine erhebliche Rechtsfrage genügt es, dass zu der entscheidenden Frage keine gesicherte Rechtsprechung des Höchstgerichts vorliegt. Eine ständige Rechtsprechung ist nicht erforderlich.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Um eine Rechtsfrage als erheblich anzusehen, genügt es, dass eine gesicherte Rechtsprechung des OGH zu einer als streitentscheidend angesehenen Frage nicht vorliegt; eine ständige Rechtsprechung wird nicht gefordert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Entscheidung, welche zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet und mehrfach veröffentlicht wurde, zu der gegenteilige Entscheidungen nicht vorliegen und die auch vom Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rechtsprechung aus (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 3 zu § 502 6. Absatz).OGH 4 Ob 2154/96k, 25.06.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042833 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 4 Ob 78/25m, 24.06.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 143/23t, 20.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage und bestehende Rechtsprechung
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage muss entscheidend sein
Verfahrensrecht · Keine erhebliche Rechtsfrage bei klarem Gesetz
Verfahrensrecht · Uneinheitliche Rechtsprechung als Zulassungsgrund
Verfahrensrecht · Zugang zum Obersten Gerichtshof