Kann ich verlangen, dass mehr Richter über meinen Fall entscheiden?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Als Partei haben Sie kein Recht darauf, dass der Oberste Gerichtshof in verstärkter Besetzung entscheidet. Ein solcher Antrag gilt nur als Anregung; er wird ohne eigenen Beschluss in der Begründung der Entscheidung abgelehnt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.07.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Den Prozessparteien steht kein Recht zu, die Entscheidung des OGH durch einen verstärkten Senat zu beantragen; ein dennoch gestellter Antrag ist als Anregung aufzufassen, die ohne formelle Beschlussfassung durch Darlegungen in den Entscheidungsgründen abzulehnen ist (vgl Fasching IV S 256).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zurückweisung.OGH 10 Os 117/86, 21.11.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 9 ObA 54/24t, 23.07.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
OGHG §8
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