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Kann ich verlangen, dass mehr Richter über meinen Fall entscheiden?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Als Partei haben Sie kein Recht darauf, dass der Oberste Gerichtshof in verstärkter Besetzung entscheidet. Ein solcher Antrag gilt nur als Anregung; er wird ohne eigenen Beschluss in der Begründung der Entscheidung abgelehnt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.07.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Den Prozessparteien steht kein Recht zu, die Entscheidung des OGH durch einen verstärkten Senat zu beantragen; ein dennoch gestellter Antrag ist als Anregung aufzufassen, die ohne formelle Beschlussfassung durch Darlegungen in den Entscheidungsgründen abzulehnen ist (vgl Fasching IV S 256).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

OGHG §8

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