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Gilt eine frühere Rechtsansicht des Höchstgerichts auch nach Gesetzesänderung?

betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Hat das Höchstgericht eine Entscheidung aufgehoben und dabei seine Rechtsansicht mitgeteilt, sind die Gerichte daran grundsätzlich gebunden. Diese Bindung fällt aber weg, wenn sich der Sachverhalt oder die Rechtslage ändert. Dazu zählt auch eine zwischenzeitliche Änderung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Bindung des OGH an die in seinem Aufhebungsbeschluss geäußerte Rechtsansicht fällt weg, wenn eine Änderung des zu beurteilenden Sachverhaltes oder der Rechtslage - auch im Falle einer zwischenzeitlichen Änderung der Rechtsprechung des OGH durch die Entscheidung eines verstärkten Senates eingetreten ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 33.

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