Gilt eine frühere Rechtsansicht des Höchstgerichts auch nach Gesetzesänderung?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Hat das Höchstgericht eine Entscheidung aufgehoben und dabei seine Rechtsansicht mitgeteilt, sind die Gerichte daran grundsätzlich gebunden. Diese Bindung fällt aber weg, wenn sich der Sachverhalt oder die Rechtslage ändert. Dazu zählt auch eine zwischenzeitliche Änderung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die Bindung des OGH an die in seinem Aufhebungsbeschluss geäußerte Rechtsansicht fällt weg, wenn eine Änderung des zu beurteilenden Sachverhaltes oder der Rechtslage - auch im Falle einer zwischenzeitlichen Änderung der Rechtsprechung des OGH durch die Entscheidung eines verstärkten Senates eingetreten ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für den Fall einer neuen Entscheidung eines ausländischen Gerichts, der Bindungswirkung zukommt.OGH 4 Ob 210/18p, 20.12.2018
- Hier: Änderung der Rechtsprechung iZm der Zustellung an eine prozessunfähige Partei durch 1 Ob 6/01s und Anwendung der älteren Rechtsprechung aufgrund der außergewöhnlichen Umstände des vorliegenden Falls.OGH 6 Ob 19/09a, 26.03.2009
- Einer Änderung der Rechtslage ist es insbesondere auch gleichzuhalten, wenn in der Zwischenzeit ein verstärkter Senat des Obersten Gerichtshofs in einer anderen Rechtssache in der von der Bindung erfassten Leitlinie eine abweichende Entscheidung gefällt hat.OGH 6 Ob 19/09a, 26.03.2009
- Hier: Eine Änderung der Rechtslage kann auch in einer bindenden Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs bestehen.OGH 6 Ob 309/05t, 26.01.2006
- Der Oberste Gerichtshof ist an seine im ersten Rechtsgang vertretene Rechtsauffassung insoweit aber nicht gebunden, als zwischenzeitig eine Änderung der Rechtslage eingetreten ist.OGH 6 Ob 309/05t, 26.01.2006
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- Wegfall der Bindung, wenn eine Änderung der Rechtslage eingetreten ist, dergestalt, dass nunmehr auf rückwirkend angeordnetes zwingendes Recht Bedacht zu nehmen, oder aber über Ansprüche für die Zukunft und damit für die Zeit nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes abzusprechen ist.OGH 1 Ob 591/93, 25.10.1994
- Keine Änderung durch nach Aufhebung gestelltes Eventualbegehren.OGH 8 Ob 507/81, 19.11.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 33.
- OGH 3 Ob 75/26i, 20.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 17/19k, 05.03.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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