Darf ich die Wohnung meinem Kind überlassen und ausziehen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.09.2018 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entscheidend ist, daß der Übernehmer der Wohnung in dem für die Beurteilung des Kündigungsgrunds maßgeblichen Zeitpunkt mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und dessen dringendes Wohnbedürfnis iSd § 14 Abs 3 MRG vorlag.OGH 1 Ob 305/99f, 28.03.2000
- Eintrittsberechtigten, denen familienrechtliche Ansprüche auf die Ehewohnung gegenüber ihrem Ehegatten gemäß § 97 ABGB zustehen, ist ein dringendes Wohnbedürfnis grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn die unabweisliche Notwendigkeit besteht, den anderwärts in rechtlich gleichwertiger Weise nicht gedeckten Wohnbedarf des Eintrittsberechtigten zu befriedigen (MietSlg 24329, uva).OGH 7 Ob 612/95, 18.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070493 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 8 Ob 105/18a, 24.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Regelung soll die Wohnung den eintrittsberechtigten Angehörigen erhalten, wenn der bisherige Mieter auszieht. Auch ein von vornherein befristetes Mietverhältnis kann abgetreten werden, und selbst nach einer Aufkündigung ist die Abtretung bis zum Endtermin möglich.
Nein, wenn die Angehörigen eintrittsberechtigt sind. Dann liegt kein Kündigungsgrund vor, selbst wenn die Voraussetzungen für eine förmliche Abtretung der Mietrechte fehlen. Es kommt auf den Zeitpunkt der Überlassung an; damals muss der gemeinsame Haushalt bestanden haben.