Darf gekündigt werden, wenn ich die Wohnung Angehörigen überlasse?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (21 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1989)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Überlassung des Mietgegenstands an Eintrittsberechtigte, die diesen Kündigungsgrund ausschließt, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Abtretung der Mietrechte nach § 12 Abs 1 MRG nicht erforderlich.OGH 7 Ob 201/14f, 26.11.2014
- Bestand zum Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung und deren Überlassung an den nahen Angehörigen ein gemeinsamer Haushalt, beendete der nahe Angehörige aber dann die Benützung der Wohnung und zog erst Jahre später wieder in die Wohnung ein, ohne daß zu diesem Zeitpunkt ein gemeinsamer Haushalt mit dem Mieter bestand, ist der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG gegeben.OGH 9 Ob 2112/96w, 16.10.1996
- Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung des Eintrittsrechts bei einer solchen Weitergabe ist jener der Weitergabe.OGH 7 Ob 612/95, 18.10.1995
- Hier: Der gemeinsame Haushalt zwischen der Beklagten und ihrem Bruder zum Zeitpunkt der von ihr gewollten Überlassung der Wohnung war aber schon längst aufgehoben; daraus folgt, dass im Zeitpunkt der gänzlichen Gebrauchsüberlassung der Bruder der Beklagten nicht mehr zum Kreis der eintrittsberechtigten Personen im Sinne des § 14 Abs 3 MRG als Voraussetzung für den Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG gehörte. Unterschied zum Sachverhalt zur SZ 62/200.OGH 5 Ob 519/95, 27.06.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069472 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 21.
- OGH 7 Ob 176/25w, 19.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 22/24g, 26.02.2024
- OGH 4 Ob 152/18h, 23.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
- MRG § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur unter Voraussetzungen. Geben Sie die Wohnung an eine andere Person weiter, kann der Vermieter kündigen. Dagegen können Sie sich nur wehren, wenn diese Person eintrittsberechtigt ist und die Wohnung selbst dringend zum Wohnen benötigt.
Bestand beim Auszug des Mieters noch ein gemeinsamer Haushalt mit dem nahen Angehörigen, beendete dieser die Benützung aber und zog erst Jahre später wieder ein, ohne dass damals ein gemeinsamer Haushalt bestand, kann der Vermieter kündigen. Der Kündigungsgrund der Weitergabe liegt dann vor.