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Kann die Bauvereinigung den Auftrag zur Endabrechnung bekämpfen?

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Ja. Wird einer gemeinnützigen Bauvereinigung aufgetragen, die Endabrechnung über die gesamten Baukosten samt einem Verzeichnis aller Vertragspartner vorzulegen, ist dieser Beschluss anfechtbar. Das Gesetz schließt ein Rechtsmittel dagegen nicht aus.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 05.11.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Eine Anfechtung des im Sinne des § 22 Abs 2 Z 1 WGG ergehenden Beschlusses, mit welchem der belangten Bauvereinigung die Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten unter Anschluss eines Verzeichnisses aller Vertragspartner im Sinn des § 13 Abs 1 WGG aufgetragen wird, ist nicht gesetzlich ausgeschlossen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070499 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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