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Darf die Bauvereinigung einen Finanzierungsbeitrag verlangen?

günstig für Bauvereinigung betrifft Mieter, Nutzungsberechtigte, Bauvereinigungen, Konsument
Ja. Vereinbarungen über Baukostenzuschüsse oder einen erhöhten Finanzierungsbeitrag sind zulässig, weil sie das laufende Entgelt entsprechend vermindern und für sie eine eigene Abzinsung und Wertsicherung besteht. Solche Beiträge gelten als Mietzinsvorauszahlung und fallen nicht unter das Verbot verbotener Leistungen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Vereinbarungen zwischen gemeinnütziger Bauvereinigung und (künftigen) Mieter über Leistung von Baukostenzuschüssen bzw Erhöhung des auf der Preisbasis nach § 17 Abs 6, 18 WGG festgesetzten Finanzierungsbeitrags sind zulässig, da sie zu einer entsprechenden Minderung des nach § 14 WGG zu berechnenden Entgelts führen und für sie eine besondere Abzinsung und Wertsicherung (§ 17 WGG) besteht. Dem widersprechende gesetzliche Bestimmungen bestehen nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083367 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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