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Ist eine überhöhte Preisvereinbarung mit der Baugenossenschaft ungültig?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Mieter gemeinnütziger Bauvereinigungen, Bauvereinigung
Preisvereinbarungen mit einer gemeinnützigen Bauvereinigung, die vom Grundsatz der Kostendeckung abweichen, sind nur insoweit unwirksam, als sie Sie als Vertragspartner benachteiligen. Eine Vereinbarung, wonach höchstens die nach der Kostendeckung gerechtfertigten Baukosten aufzubringen sind, ist deshalb nicht von vornherein unwirksam. Ihre Einwendungen aus dem Günstigkeitsgrundsatz bleiben Ihnen erhalten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.09.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Preisvereinbarungen, die im Anwendungsbereich des WGG vom Kostendeckungsprinzip des § 13 WGG abweichen, sind nur relativ, dh insoweit nichtig, als sie den Vertragspartner der gemeinnützigen Bauvereinigung benachteiligen. (Hier: nicht von vornherein als rechtsunwirksam angesehen werden kann eine Preisvereinbarung, wonach die Wohnungseigentumsbewerber die vom Amt der oö Landesregierung bei Überprüfung der Endabrechnung endgültig festgesetzte Baukostensumme, höchstens aber die nach dem Kostendeckungsprinzip des § 13 WGG gerechtfertigten Baukosten aufzubringen haben; insoweit bestehen auch keine Bedenken gegen die Verabredung eines vom Träger der Wohnbauförderung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung festzusetzenden oder zu errechnenden Preises, da dem Vertragspartner der gemeinnützigen Bauvereinigung alle aus dem Günstigkeitsprinzip des § 21 Abs 1 Z 1 WGG ableitbaren Einwendungen erhalten bleiben.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083301 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Genannte Normen

WGG 1979 §13; WGG 1979 §14 Abs1; WGG 1979 §21 Abs1 Z1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Abrechnung nach Kauf einer Genossenschaftswohnung

Wurde an einem Objekt einer gemeinnützigen Bauvereinigung nachträglich Wohnungseigentum begründet, gelten manche Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiter. Daraus folgt aber keine Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern eine Abrechnung nach diesen Regeln zu legen, wenn die Bauvereinigung nicht mehr Eigentümerin und damit auch nicht mehr Vermieterin ist.

günstig für Verwalter Aufhebung der Verwalterbestellung

Nein. Dauerverträge, die bereits erfüllt werden, können nicht rückwirkend beseitigt werden. Wird der Beschluss der Eigentümergemeinschaft über die Wiederbestellung der bisherigen Hausverwaltung nachträglich aufgehoben, gilt nichts anderes: Der Vertrag fällt nicht rückwirkend weg.

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