Ab wann bin ich als Schwangere vor Kündigung geschützt?
günstig für Arbeitnehmerin betrifft Arbeitnehmerin, Arbeitgeber, Schwangere
Der Mutterschutz soll die Gesundheit von Mutter und Kind sichern und beim Kündigungs- und Entlassungsschutz auch Ihre wirtschaftliche Existenz. Geschützt ist der Zustand ab der Empfängnis, die grundsätzlich zu einer Geburt führt, bis zur Geburt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Der der Disposition entzogene Zweck des Mutterschutzes ist die Wahrung der gesundheitlichen Interessen der Mutter und des Kindes und im Falle des Kündigungsschutzes und Entlassungsschutzes der wirtschaftlichen Existenz der Mutter. Der Gesetzgeber stellt damit auf den schützenswerten Zustand der Frau ab der grundsätzlich zu einer Geburt führenden Empfängnis bis zum Eintritt der Geburt ab.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Hinblick auf § 10 Abs 1 MSchG ist es irrelevant, ob eine „intakte“ Schwangerschaft und ein entwicklungsfähiger Embryo vorlagen oder ein schwangerschaftsähnlicher Zustand wie etwa bei einer Eileiterschwangerschaft gegeben war.OGH 9 ObA 116/18a, 17.12.2018
- Hier: Erste Befassung des Obersten Gerichtshofes mit der Frage, wann der Kündigungsschutz des §10 MSchG im Fall einer „In-vitro-Fertilisation" beginnt; Vorlage an EuGH zur Vorabentscheidung (Auslegung des Begriffs der schwangeren Arbeitnehmerin im Sinne des Art 2 lit a der EWG-RL 92/85/EWG - Mutterschutzrichtlinie.OGH 8 ObA 39/06b, 23.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070720 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 9 ObA 116/18a, 17.12.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
MuttSchG §10
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