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Wie lange bin ich geschützt, wenn ich Elternteilzeit durchsetze?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Eltern, Arbeitgeber
Das Verfahren umfasst sowohl den innerbetrieblichen Weg als auch ein gerichtliches Verfahren. Der besondere Schutz vor Kündigung und Entlassung endet vier Wochen nach dem Ende dieses Verfahrens. Bringen Sie keine Klage ein, endet er vier Wochen nach dem Ende des außergerichtlichen Verfahrens. Ein Schutz aus anderen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 28.09.2017 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2017)

Das Verfahren gemäß § 15l MSchG umfasst das innerbetriebliche Durchsetzungsverfahren ebenso wie das gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung der Teilzeitbeschäftigung. Tritt ein Kündigungs- und Entlassungsschutz nicht aufgrund anderer Bestimmungen ein, so läuft der Kündigungs- und Entlassunngsschutz vier Wochen nach dem Ende des Verfahrens ab. Wird kein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung des Teilzeitwunsches eingeleitet, endet der Bestandschutz vier Wochen nach Beendigung des außergerichtlichen Verfahrens.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MSchG §15n

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kündigungsschutz bei Elternteilzeit

Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt mit der Meldung der Teilzeitbeschäftigung und dauert während des innerbetrieblichen wie auch des gerichtlichen Verfahrens an. Er endet spätestens vier Wochen nach dem Urteil, kann aber früher enden, etwa wenn nach einer Nichteinigung gar keine Klage eingebracht wird. Nach dem Ende des Verfahrens läuft er noch vier Wochen weiter.

günstig für Arbeitnehmer Unbegründete Entlassung im Mutterschutz

Eine Entlassung ohne Grund, die während des Schutzzeitraums nach dem Mutterschutzgesetz ausgesprochen wird, beendet Ihr Dienstverhältnis nicht. Es endet auch nicht später mit dem Ablauf dieses Zeitraums.

Verwandte Fragen

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