Wie lange bin ich geschützt, wenn ich Elternteilzeit durchsetze?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 28.09.2017 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2017)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObS 7/17p, 28.09.2017, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
MSchG §15n
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt mit der Meldung der Teilzeitbeschäftigung und dauert während des innerbetrieblichen wie auch des gerichtlichen Verfahrens an. Er endet spätestens vier Wochen nach dem Urteil, kann aber früher enden, etwa wenn nach einer Nichteinigung gar keine Klage eingebracht wird. Nach dem Ende des Verfahrens läuft er noch vier Wochen weiter.
Eine Entlassung ohne Grund, die während des Schutzzeitraums nach dem Mutterschutzgesetz ausgesprochen wird, beendet Ihr Dienstverhältnis nicht. Es endet auch nicht später mit dem Ablauf dieses Zeitraums.