Welcher Kündigungsgrund wird zuerst geprüft, wenn der Mieter starb?
günstig für Angehöriger betrifft Erben, Angehörige, Vermieter
Kündigt der Vermieter gegenüber der Verlassenschaft mit mehreren Gründen und wird eingewendet, dass eine eintrittsberechtigte Person die Wohnung dringend braucht, muss zuerst über diesen Kündigungsgrund entschieden werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.07.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Macht der Vermieter gegen die Verlassenschaft nach dem verstorbenen Mieter neben dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG noch andere Kündigungsgründe geltend und wird das Vorliegen des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 5 MRG mit der Behauptung eines dringenden Wohnbedürfnisses einer eintrittsberechtigten Person bestritten, dann muß notwendigerweise zunächst über diesen Kündigungsgrund abgesprochen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Liegt nämlich eine Sonderrechtsnachfolge vor, dann sind nicht nur die Voraussetzungen des Kündigungsgrunds des § 30 Abs 2 Z 5 MRG nicht gegeben, sondern ist auch die Verlassenschaft des verstorbenen Mieters in Ansehung der übrigen Kündigungsgründe nicht passiv legitimiert.OGH 1 Ob 1733/95, 26.03.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 93/24v, 24.07.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Verwandte Fragen
Mietrecht · Dringendes Wohnbedürfnis bei Kündigung
Mietrecht · Kündigung aus sonstigem wichtigen Grund
Mietrecht · Dringendes Wohnbedürfnis nach dem Tod des Mieters
Mietrecht · Kündigung wegen nicht benützter Wohnung
Mietrecht · Stichtag für das dringende Wohnbedürfnis